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   BSG, 28.07.1966 - 12 RJ 568/64   

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BSG, 28.07.1966 - 12 RJ 568/64 (https://dejure.org/1966,5016)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1966 - 12 RJ 568/64 (https://dejure.org/1966,5016)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1966 - 12 RJ 568/64 (https://dejure.org/1966,5016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit - Zumutbare Tätigkeiten - Selbstversicherter - Berücksichtigung des bisherigen Berufes

Papierfundstellen

  • BSGE 25, 129
  • DB 1966, 1776
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Bundessozialgerichts (BSG), daß als "bisheriger Beruf" (Haupt- beruf) im Sinne des 5 1246 Abs. 2 BVD nur eine pflichtversicherte Beschäftigung oder Tätigkeit angesehen werden kann (BSGE 7, 66; 19, 57, 58 - SozR Nr. 26 zu 5 1246 RVG; BSGE 25, 129, 151 = SozR Nr. 60 aaO; BSGE 27, 265, 264 - SozR Nr. 67 aaO; SozR Nr. 10, 25, 65, 69 aaO).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 20/81

    Bereitschaftsdienst - Mehrarbeit - Bereitschaftsdienstvergütung - Krankenhaus -

    BSGE 25, 129 = SozR Nr. 49 zu 5 165 RVO, und das Urteil des 5. Senats vom 25. Februar 1966 - 5 RK 55/65 -, BSGE 24, 262 = 5 165 RVO.
  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 21/74

    Krankenversicherung - Feststellung der Versicherungspflicht - Regelmäßiger

    Wie der für die Versicherungspflicht maßgebliche regelmäßige JAV zu berechnen ist, regelt das Gesetz nicht (vgl. Großer Senat BSGE 25, 129, 151 = SozR Nr. 49 zu 5 165 RVO).
  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 2/92

    Sozialversicherung - Berufsunfähigkeit - Freiwillige Beiträge - Berufsqualität

    Dies hat das BSG zunächst für die bis vor dem 1. Januar 1956 sogenannten Selbstversicherten, die danach ihre Versicherung als freiwillige Versicherung nach Art. 2 § 4 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) fortgesetzt hatten, entschieden (BSGE 25, 129 = BSG SozR Nr. 60 zu § 1246 RVO, Nr. 64 aaO und SozR 2200 § 1246 Nr. 105; bestätigt durch Beschluß vom 7. Oktober 1987 - 4a BJ 101/87 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 3/66

    Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Besitzübergang eines Betriebsteils -

    Ob auch der Geschäftsführer" der für die Erledigung der laufenden verwaltungsgeschäfte zuständig» ist und insoweit den VEreieherungsträger vertritt (vgl" 5 8 Abs"4 GSV aF= & 15 Abe° & GSV nF)" die vorliegende Klage hätte erheben können, braucht der Senat nicht zu entscheiden (zum Begriff der laufenden Veral?ungsgeschäfte vglo BSG 25, 129) Jedenfalls hat der'Vbrstand de? Klägerin als ihr gesetzlicher Vértreter (5 6 AbSo 1 GSV aF'= & 13 Abs' 1 GSVnF) den Rechtsstreit Wegenseiner grundlegenden Bedeutung"für die Klägerinâ- an sich ziehen und für dieseführenkönnen("v°gliBSGaaO151f, wonach Entscheidungen, die die "pilgemeine VE%waltungsp531tik" des Versicherungsträgers berühren "3anhe des VOrstandes sind) Für den Vorstand der Klägerin hat hier dessen Vorsitzender nach nähéber Bestimmung der Kessensatzung gehandelt (@ 6 Abs. 3 GSV aF= 5 13 Abs° } GSV n? in Vérolndung mit 5 4 Abs" 4 der Se?zung der Klägerznj" 7"".
  • BSG, 13.03.1986 - 5b RJ 14/85

    Bisheriger Beruf - Handwerkerversicherung - Bäckermeister -

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) richtet sich der "bisherige Beruf" des Versicherten allein nach der pflichtversicherten Beschäftigung, der sich der Versicherte zuletzt auf Dauer zugewandt hatte (vgl BSGE 7, 66; BSGE ZH, 7 : SozR Nr. 52 zu % 12M6 RVG; BSGE 25, 129 : SozR Nr. 60 zu % 12U6 EVO; BSG SozR Nr. 6H zu % 126" RVG; BSGE 27, 263 : SozR Nr. 67 zu % 12"6 RVG; SozR Nr. 112 zu EUR 12M6 RVG; BSGE 55, 85 = SozR 2200 $ 1246 Nr. 108; BSG SozR 2200 % 12ü6 Nr. 53; BVerfGE 47, 168 : SOZR 2200 % 12U6 Nr. 28).
  • BSG, 20.12.1967 - 12 RJ 242/63

    Lösung vom bisherigen Beruf - Pflichtversicherter bisheriger Beruf -

    Diesen Ausführungen ist der erkennehde Senat nicht beigetreten° Das LSG hat selbst ausgeführt, der Kläger habe, soweit er gearbeitet habe, d.h° versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, als Tischler gearbeitet, so daß in tatsächlicher Hinsicht nur die Berufstätigkeit eines Tischlers in Betracht komme° Diese Berufstätigkeit kommt aber für die Beurteilung, ob der Kläger berufsunfähig im Sinne des 5 1246 Abs° 2 BVG ist, auch in rechtlicher Hinsicht allein in Betracht, Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) muß mit Ausnahme der ausschließlich Selbstversicherten, bei denen besondere Verhältnisse vorliegen (BSG 25, 129) der "bisherige Beruf" stets.
  • BSG, 24.01.1967 - 11 RA 148/64

    Selbstversicherte - Berufsschutz

    Bei der Prüfung der für die "Beurteilung der Berufsunfähigkeit entscheidenden Frage, welche Tätigkeiten zumutbar sind, ist bei einem Selbstversicherten dessen bisheriger Beruf nur insoweit zu berücksichtigen, als die entrichteten Beiträge zur Rentenversieherung ihm entsprechen; nur insoweit genießt ein Selbstversieherter "Berufsschutz"° Diese Auffassung hat schon der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in dem Urteil vom 28. Juli 1966 - 12 RJ 568/64 (Sozâ- Nr° 60 zu @ 1246 RVG) vertreten und begründet; " -".
  • LSG Hessen, 24.08.1972 - L 6 An 607/71
    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des BSG zum Berufsschutz der Selbstversicherten (vgl. BSG 25, 129; SozR RVO § 1246 Nr. 66), wonach der bisherige Beruf nur insoweit zu berücksichtigen ist, als die entrichteten Beiträge ihm entsprechen.
  • BSG, 29.01.1970 - 5 RKn 17/69

    Knappschaftliche Rente - Gleichwertigkeitsprüfung - Prüfungsgrundlage - Wert der

    Die Auffassung der Beklagten läßt sich auch nicht aus den vom Bundessozialgericht (BSG) zur Berufsunfähigkeit bei Selbstversicherten entwickelten Grundsätzen (s° SozR RVO @ 1246 Nr° 60, 64 und 66 - BSG 25, 129) rechtfertigen° Der Grundsatz, daß bei Prüfung der Zumutbarkeit von Verweisungstätigkeiten im Rahmen des 5 1246 Abs, 2 der Reichsversicherungsordnung (RVG) der bisherige Berufnur insoweit zu berücksichtigen ist, als die zur Rentenversicherung entrichteten Beiträge ihm entsprechen, mag allenfalls auf das Institut der Selbstversicherung passen, das - wie in BSG 25, 129 ausdrücklich hervorgehoben wird - einen.
  • BSG, 25.08.1987 - 11a RA 22/86
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